Flyer und Information zur offener Geschlechtseintrag bei Neugeborenen

28.10.2023

In Deutschland gibt es vier Möglichkeiten, das Geschlecht eines Kindes in der Geburtsanzeige /  Geburtsurkunde ein- zutragen: weiblich, männlich, divers und einen offenen Geschlechtseintrag. Gängige Praxis ist aktuell, dass Hebammen* oder Ärzt*innen ein Geschlecht direkt nach der Ge-
burt in der Geburtsanzeige angeben. In den allermeisten Fällen werden dabei die Genitalien des Kindes als "eindeutig männlich" oder "eindeutig weiblich" zugeordnet und die Geschlechtsbestimmung wird anhand dieser Merkmale vorgenommen. 

Dabei ist unstrittig, dass Geschlecht komplexer und nicht abschließend phänotypisch bestimmbar ist. So können sich z.B. das chromosomale, hormonelle und / oder soziale Geschlecht von vornherein vom genitalen  Geschlecht unterscheiden oder es können sich im Laufe des Lebens eines oder mehrere Geschlechtsmerkmale ändern. Allein anhand der äußeren Genitalen eines Neugeborenen ist das Geschlecht nicht eindeutig und abschließend bestimmbar. Den Geschlechtseintrag bei Geburt offen zu lassen ist entsprechend medizinisch gut begründbar.

Lese mehr dazu hier:

https://mareksanchohoehne.net/flyer.php

https://mareksanchohoehne.net/flyer/Flyer-offener-Geschlechtseintrag-druckversion.pdf

https://mareksanchohoehne.net/flyer/Flyer-offener-Geschlechtseintrag-barrierearm.pdf